Postulat
einer Verantwortungswahrnehmung
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Hierzulande
wird dieses Faktum entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes
ostentativ ausgeblendet und negiert und stattdessen vorgebliche
Persönlichkeitsrechte präferiert.
Es steht
außer Frage, dass den dokumentierten Fällen eine Missachtung der
Würde des Menschen zugrunde liegt und somit eine Verletzung des
höchsten deutschen Rechtsguts vorliegt, welche durch keine
fiktiven anderen Rechtsbestimmungen eingeschränkt oder
relativiert werden kann. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen
unantastbar. Diesem Primat einer ethischen
Rechtsvorstellung haben sich alle anderen Rechtsbestimmungen
unterzuordnen, da ansonsten eine erneute unheilvolle
Geschichtswiederholung geradezu vorprogrammiert wäre.
Um solches zu
verhindern hat die Weltgemeinschaft einst, nach den monströsen
Erfahrungen des 20. Jahrhundert, die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention
und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
proklamiert, wobei Artikel 19 der AEMR, Artikel 10 der
EMRK sowie Artikel 5 des deutschen GG die essentielle
Bestimmung zur Verhinderung erneuter Fehlentwicklungen
zukommt.
Aufgrund
dieses Sachverhaltes und seines Postulates einer
Verantwortungswahrnehmung
wird der Autor der Dokumentationen nicht auf das fundamentale
Menschenrecht der freien Meinungsäußerung verzichten.
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Dokumentation über Missstände
Assignment
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